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Grundversorger

Festlegung des Grundversorgers

Im Netzgebiet 37276 Meinhard [Amtlicher Gemeindeschlüssel 06636007] (Ortsteile -Grebendorf, -Jestädt, -Neuerode, -Hitzelrode und -Motzenrode) führt die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH gemäß Feststellung vom 01.Juli 2024 die Grundversorgung mit Strom durch.

Gemäß 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Bedingungen / Vertrag

Stromversorgungsverordnung - StromGVV

Die aktuelle Grundversorgungsverordnung steht Ihnen als Download unter: www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/ zur Verfügung

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen StromGVV - download (PDF)

Allgemeiner Preis der Grundversorgung - Strom

Mit dem Inkrafttreten der neuen StromGVV ist der Grundversorger nach 2 Abs. 3 verpflichtet, die staatlich oder regulatorisch gesetzten Preisbestandteile, soweit diese kalkulatorisch in den Endpreis der Grundversorgung einfließen gesondert auszuweisen.

Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

a) Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.

b) regulierte Netzentgelte: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Zu den Netzentgelten zählen auch die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben werden ab 2017 keine gesonderten Abrechnungsentgelte mehr ausgewiesen, die Kosten für die Abrechnung sind in den Netzentgelten enthalten. Weiterhin werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und für Messung zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.

c) Steuern, Abgaben und Umlagen (Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung ( 19 SromNEV-Umlage), KWK-Aufschlag, Offshore-Netzumlage nach 17f Abs. 5 des EnWG, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer).

Allgemeiner Preis der Grundversorgung Strom

Strom ab 01.01.2025 - download (PDF)













Strom-Ersatzbelieferung für Industrie und Gewerbe 2022

Entgelte bei Strom-Ersatzbelieferung für Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4-Stunden Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh. - download (PDF)

Entgelte bei Strom-Ersatzbelieferung für Industrie- und Geschäftskunden ohne 1/4-Stunden Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh. - download (PDF)

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle

Informationen zu Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle finden Sie HIER download (PDF) zum Download.

EU-Streitbeilegungsverfahren

Online Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.