e-Mobilität
Ab 01.01.2021 steht der Ladestromtarif "e-Öko" aus 100% erneuerbaren Energien zur Verfügung.
Die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH ist nach 14a EnWG grundsätzlich berechtigt, eine Verbrauchseinrichtung (bzw. Ladeeinrichtung) zu steuern, die über einen separaten Zählpunkt verfügt, sowie über eine geeignete technische Steuer- und Regeleinrichtung. Die Steuerung erfolgt grundsätzlich diskriminierungsfrei. Zur Umsetzung muss ein separater Zählerplatz und ein Platz für die Steuer- und Regeleinrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung innerhalb von 24 Stunden bis zu 6 Stunden zu unterbrechen. Die Stromlieferung wird nicht länger als 2 Stunden hintereinander unterbrochen, wobei die Betriebszeit nach einer Unterbrechung nicht kürzer als die vorangegangene Unterbrechungszeit ist.
Es sind nur Wallboxen mit Schieflastbegrenzung zulässig. Die Schieflastbegrenzung soll verhindern, dass in unserem dreiphasigen Stromnetz einzelne Phasen und damit Trafos überlastet werden.