Grund- und Ersatzversorgung -
§ 36 EnWG
Festlegung des Grundversorgers
Im Netzgebiet 37276 Meinhard (Ortsteile -Grebendorf, -Jestädt, -Neuerode, -Hitzelrode und -Motzenrode führt die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH die Grundversorgung mit Strom durch.
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.