Netzbetrieb
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur ab dem 01.01.2010
Erläuterungen
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Versorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH wie schon bislang ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Die Anmeldung der Netznutzung hat an folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:
netzbetreiber-rohmund@edifact-wilkenrz.de
Bei einer Änderung der für die Entgeltberechnung maßgeblichen Faktoren, der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen behält sich die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH vor, die Entgelte anzupassen. Die Entgelte erhöhen bzw. ermäßigen sich entsprechend.