Netzanschluss |
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Anschlussbedingungen
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Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) wurde am 08.11.2006 durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV), BGBl. I S. 2477 abgelöst. |
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Allgemeine Anschlusspflicht
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Niederspannungsanschlussverordnung - NAV |
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Ergänzende Bedingungen zur NAV
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Ergänzende Bedingungen Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.pdf |
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§ 19 Abs. 1 EnWG (Technische Vorschriften)
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Die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH wendet die Technischen Richtlinien zum Netzanschluss bzw. Netzzugang und weitere an, wie sie direkt beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informatiostechnik e.V heruntergeladen werden können. |
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