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Informationen über die Stromherkunft nach § 42 EnWG
Welche Energiequellen werden genutzt? Und wie steht es um die Umweltauswirkungen?
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union mit der Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Mit der Stromkennzeichnung soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von Ihnen bezogene Strom erzeugt wurde, sowie zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen (C02-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.
Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen.
Energieträgermix
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